Berlin – Berliner Kampfhunde müssen an der Leine bleiben und Maulkorb tragen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen die umstrittene Kampfhunde-Verordnung in der Hauptstadt zurück. Die Einschränkungen für potenziell gefährliche Kampfhunde durch Maulkorb- und Leinenzwang seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sagte Präsident Helge Sodan. „Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von Menschen hat oberste Priorität.“
Auch die Rasseliste sei verfassungsgemäß, die die 12 Hundearten ausweist, die unter die Kampfhundeverordnung fallen. Ende Mai waren dagegen Teile der Hundeverordnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen als nichtig oder rechtswidrig erklärt worden.
Die Tierbesitzer, von denen einige während der Urteilsbegründung empört den Saal verließen, wollten erreichen, dass die Berliner Senatsverordnung gekippt wird.
Neben dem Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen müssen Besitzer von fünf Kampfhunde-Rassen, die als besonders gefährlich gelten, zudem Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier vorweisen. Dazu gehören Arten wie Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire Terrier. Die Hundehalter seien in ihrer Handlungsfreiheit auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht eingeschränkt, urteilte Sodan. Maulkorb und Leine seien geeignet, die Sicherheit der Einwohner zu erhöhen. dpa