München – Return und Satzgewinn: Der mehrfache Wimbledon-Gewinner Boris Becker konnte wieder einmal einen Sieg für sich verbuchen. Nicht mehr wie früher so häufig als Aufschlag-Riese auf dem Centre Court, sondern als Verteidiger seines Rechts am eigenen Bild vor den Schranken des Gerichts. Es ging dabei um Geschäftsfelder des einstigen Sportidols, die ihm jetzt so wichtig sind wie einst French Open oder Wimbledon: die Werbung. Und hier war der langjährige Tennisprofi „schon drin“, obwohl er es weder wusste noch wollte. Ein Elektrogroßhandelsunternehmen hatte im Mai 1999 ohne Einwilligung Beckers in einem Werbeprospekt mit seinem Bild um Kunden gebuhlt. Es waren TV-Geräte angepriesen worden – auf einem der Bildschirme war „BB“ in Berufsausübung abgebildet. Dies sei eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild, urteilte jetzt das Landgericht München und sprach Becker 80 000 Euro Schadenersatz zu. Zwar sei sein Gesicht nicht als „Empfehler“, sondern nur als „Blickfang“ genutzt worden, dennoch seien Bekanntheitsgrad und Sympathiewert Beckers 1999 als enorm hoch anzusehen gewesen. (Az.: 21 0 12437/99) Gegen diese Wertung des Gerichts müsste Becker eigentlich Widerspruch wegen Geschäftsschädigung einreichen: Denn sein Sympathiewert ist sein Betriebskapital. Und wenn das Gericht auf der Jahreszahl 1999 herumreitet, könnte dies bedeuten, dass für das Jahr 2002 von anderen Werten ausgegangen wird – nach dem Rosenkrieg mit Ex-Frau Barbara und der Besenkammer-Affäre mit der Russin Angela Ermakowa.
aus: DW