Foto vom 9. Februar 2002 zeigt den deutschen Anatomen Guenther von Hagens, der einen Sturm von Einwänden ausgelöst hat mit seiner Wanderausstellung von "plastinierten" Leichen genannt "Koerperwelten". FOTO - TASR/EPA |
Mannheim - Der Leichenpräparator Gunther von Hagens darf seine umstrittene "Körperwelten"-Ausstellung künftig wieder ohne eine Sondergenehmigung nach dem Bestattungsrecht zeigen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am vorigen
Dienstag in Mannheim und widersprach damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Jedoch könne die Polizei in den jeweiligen Kommunen im Einzelfall verbieten, bestimmte Exponate zu zeigen. "Das Urteil legt die Grundlage für eine Rückkehr der Ausstellung nach Deutschland", sagte von Hagens. Wann die Ausstellung in Stuttgart nun "unzensiert" gezeigt werden soll, sagte er aber nicht. Ausgangspunkt für den Streit war eine Entscheidung der Stadt Stuttgart, die die öffentliche Schau im Jahr 2003 nur unter Auflagen erlaubt hatte. Sieben Ausstellungsstücke durften nicht und zwei nur mit Einschränkungen gezeigt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Auffassung der Stadt bestätigt.
Der Vorsitzende des 1. VGH-Senats betonte am Dienstag, es handle sich zwar um Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes. Doch würde deren Ausstellung genehmigungsfrei sein, weil sie einem wissenschaftlichen Anspruch diene: Das Verbot, Leichen auszustellen, gelte nicht für anatomische Institute wie von Hagens' Institut für Plastination. Von Hagens war nach dem Urteil in Stuttgart in Berufung gegangen, weil die Exponate seiner Auffassung nach einen so hohen Kunststoffanteil aufweisen, daß sie nicht nach dem Bestattungsrecht eingeäschert werden könnten. Durch den 70-prozentigen Kunststoffanteil würden sie praktisch als "Sondermüll" gelten.
Die "Körperwelten"-Schau ist seit 2004 nicht mehr in Deutschland zu sehen und tourt zur Zeit durch die USA und Kanada.
aus: Die Welt, dpa