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Er hatte im April dieses Jahres durch den Schwanenbiß eine blutende Platzwunde am Kopf erlitten. In der Urteilsbegründung hieß es, die Stadt habe gewußt, daß der wild lebende Schwan schon mehrfach Passanten angegriffen habe. Deshalb habe sie auch an der Nord- und Ostseite des Stadtsees Warnschilder "Vorsicht bissiger Schwan" aufgestellt. Der Mann war aber an der Westseite des Stadtsees entlanggegangen, wo es keine Schilder gab. Die Stadt hatte in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, an der Westseite habe der Schwan noch nie Spaziergänger angegriffen, da seine Brutstätte auf der anderen Seite liege. Ein Sprecher der Stadt bezeichnete die Entscheidung als "Fehlurteil". Es könne nicht sein, daß die Stadt für ein wildes Tier so weitgehend hafte. Möglicherweise gebe es jedoch bald eine Lösung: Eine Tierschützerin habe angeboten, den Schwan auf einem freien Gewässer auszusetzen. DW, dpa